Wir bei Sigron sind bestrebt, höchste ethische Standards einzuhalten und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Deshalb möchten wir Sie über das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) informieren, das den Schutz von Whistleblowern sicherstellt und klare Regelungen für die Meldung von Verstößen vorgibt.
Das HSchG bietet Ihnen umfassenden Schutz, wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit von Rechtsverletzungen erfahren und diese melden möchten. Dies gilt für alle Mitarbeiter, Praktikanten, Führungskräfte sowie Arbeitnehmer unserer Auftragnehmer und Lieferanten.
Interne Meldung:
Externe Meldung:
Das HSchG schützt Sie vor Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung, Herabstufung oder anderen nachteiligen Maßnahmen, die als Reaktion auf Ihre Meldung erfolgen könnten. Sollten solche Maßnahmen dennoch ergriffen werden, sind sie rechtsunwirksam, und Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
Ihre Identität und die von Ihnen bereitgestellten Informationen werden streng vertraulich behandelt. Eine Offenlegung erfolgt nur in Ausnahmefällen und unter engen gesetzlichen Voraussetzungen. Darüber hinaus beachten wir alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Es ist strafbar, Whistleblower zu behindern, Vergeltungsmaßnahmen zu ergreifen oder die Vertraulichkeit zu verletzen. Falsche Hinweise werden ebenfalls strafrechtlich verfolgt.
Für eine detaillierte Übersicht über das HinweisgeberInnenschutzgesetz und unsere internen Meldekanäle kontaktieren Sie bitte hinweisgeber@sigron.at
Wir ermutigen Sie, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen und tragen so gemeinsam zu einem sicheren und rechtmäßigen Arbeitsumfeld bei.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für Integrität und Transparenz.